Seit 2024 empfiehlt die STIKO für alle Säuglinge unter 6 Monaten die passive Immunisierung (=Verabreichen von Antikörpern) gegen RSV zur Saison.
RSV-Infektionen sind der häufigste stationäre Einweisungsgrund für Säuglinge. Ziel der Passivimmunisierung ist es, schwer verlaufende RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer 1. RSV-Saison zu reduzieren und RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen sowie RSV-bedingte Todesfälle zu verhindern.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen die passive Immunisierung (Handelsname: Beyfortus) möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison im Zeitraum zwischen September bis November erhalten.
Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen. Eine versäumte Beyfortus-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
Beyfortus kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden.
Für wen ist die RSV Prophylaxe NICHT empfohlen?
Besonders hoch ist das Risiko bei Neugeborenen und Säuglingen unter 6 Monaten. Kinder, die bereits eine 1. RSV-Saison erlebt haben, haben sehr wahrscheinlich schon mindestens eine RSV-Infektion durchgemacht und somit eine natürliche Immunität entwickelt. Sie profitieren nach jetzigem Kenntnisstand nicht mehr von dem hohen Nutzen von Beyfortus.
Damit fallen Säuglinge, die vor April des jeweiligen Jahres geboren wurden, NICHT unter die STIKO Empfehlung – hier muss bei Wunsch auf eine RSV-Prophylaxe eine Kostenübernahme von der Krankenkasse eingeholt und die Impfung im Vorfeld privat ausgelegt werden.
Die Kosten belaufen sich mit Impfstoff und Impfleistung auf circa 500 Euro.
Auch bei Säuglingen, die bereits in der laufenden Saison eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine RSV-Prophylaxe erforderlich.
Für gesunde Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft eine RSV-Impfung mit Abrysvo erhalten haben, ist ebenfalls regelhaft keine Beyfortus-Gabe erforderlich, wenn die mütterliche Impfung mindestens 2 Wochen vor der Geburt verabreicht wurde.
Ausnahmen von der Regel ...
Bei Neugeborenen mit bekannten Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf (Frühgeburten und Kinder mit schweren Lungen- oder Herzerkrankungen, syndromalen Erkrankungen, Immundefekten oder neuromuskulären Erkrankungen) kann auch außerhalb der der oben genannten STIKO Empfehlungen eine RSV-Prophylaxe sinnvoll sein.
Diese Einzelfallentscheidungen werden individuell und nach Rücksprache mit den Krankenkassen getroffen.